Bürgerstiftung der Hansestadt Wismar
Juri-Gagarin-Ring 55
23966 Wismar
Telefon: 0 38 41 - 75 71 00
Telefax: 0 38 41 - 75 71 99
E-mail:
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Bankverbindung:
IBAN:
DE73 1405 1000 1200 0109 88
BIC:
NOLADE21WIS
Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
DOKUMENTE UND INFORMATIONEN
10 Euro-Aktion als PDF-Datei
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zur Sportstiftung
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Datenschutzerklärung
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Stifter werden
Unsere Arbeit lebt von Spenden und weiteren Zustiftungen und damit von denen, die bereit sind zu geben. Denen es eine Freude ist zu sehen, dass man mit gut angelegtem Geld Sinn stiften und Gutes bewerkstelligen kann. Um die Entwicklung unserer Hansestadt und das gesellschaftliche Leben dauerhaft zu unterstützen stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
Zustiftung
Mit einer Stiftungszuwendung, die das Kapital der Bürgerstiftung erhöht und ihr die Kraft gibt, mit den Zinsen auf Dauer gute Projekte zu fördern, können Sie Zustifter der Bürgerstiftung Wismar werden.
Sie gelten offiziell als Zustifter, wenn Sie einen Betrag von 500 Euro zugewendet haben.
Stifter können alle natürlichen und juristischen Personen werden.
Unabhängig davon sind Spenden, ganz gleich in welcher Höhe, jederzeit willkommen.
10 Euro-Aktion
In kleinen Raten stiften, - das ist mit dieser Aktion möglich, bei der Sie sich über einen längeren Zeitraum mit mindestens 10 Euro monatlich am Aufbau des Vermögens der Bürgerstiftung beteiligen können. Haben Sie die Summe von 500 Euro erreicht, gelten Sie als Zustifter. Ihre Teilnahme an der Aktion können Sie darüber hinaus gerne verlängern.
Namensstifter
Unter dem Dach der Bürgerstiftung besteht die Möglichkeit, nichtselbstständige Stiftungen zu gründen und verwalten zu lassen. Zum Beispiel, den Stiftungsfonds ab 10.000 Euro oder die Treuhandstiftung ab 100.000 Euro. Sie legen den Namen Ihrer Stiftung fest und bestimmen zudem, wohin die Erträgnisse fließen sollen.
Sollten Sie an einer dieser Stiftungsformen interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den Vorstand, der Ihre Fragen gerne in einem persönlichen Gespräch beantwortet.
Spenden
Spenden werden nicht für die Erhöhung des Stiftungsvermögens eingesetzt. Sie werden zeitnah für bestimmte Projekte entsprechend des Satzungsziels verwendet.
Für alle Spenden und Zustiftungen, die die Bürgerstiftung erhält, werden Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.
Alle zugewendeten Mittel kommen ausschließlich den von der Bürgerstiftung geförderten Projekten zugute.
Sowohl der Vorstand als auch das Kuratorium sind ehrenamtlich tätig.